Garantiebedingungen
I. Verhältnis zu Kaufvertrag und nationalem Recht.
1. Diese Garantiebedingungen der Trusto Gusto gelten, soweit sie dem jeweiligen nationalen Recht im Hinblick auf Garantiebestimmungen nicht entgegenstehen.
2. Durch diese Hersteller-Garantie von Trusto Gusto werden die Rechte des Käufers eines Trusto Gusto-Produktes (Kunde) gegen den Verkäufer aus dem zwischen den beiden geschlossenen Kaufvertrag nicht berührt.
II. Registrierung der Geräte bei:
Trusto Gusto empfiehlt den Kunden, sich bei ConnectedTrustoGusto anzumelden und ihre Geräte direkt nach der Installation bei Trusto Gusto zu registrieren. Die Registrierung ist kostenlos und gewährleistet eine reibungslose Abwicklung bei Garantieansprüchen, sowie Zugang zum Gerätemanagement und weiteren Services.
III. Garantievoraussetzung
1. Voraussetzung der Kunden-Garantie ist, dass der Kunde Trusto Gusto den Zugang zu und die Nutzung der Gerätedaten gestattet. Es handelt sich bei den Daten um
a. die Seriennummer
b. die Servicedaten, die Bauteilinformationen und bestimmte Nutzungsdaten enthalten
Die Gerätedaten enthalten keine personalisierten Informationen des Kunden.
2. Der Kunde gestattet Trusto Gusto unwiderruflich die uneingeschränkte und unentgeltliche Nutzung der Gerätedaten, die Trusto Gusto vom Gerät des Kunden erhält, insbesondere zu Zwecken der Produktwartung und Produktentwicklung.
3. Dem Kunden ist es gestattet, den weiteren Zugang von Trusto Gusto zu den Gerätedaten zu widerrufen. In diesem Fall verliert die Garantieerklärung ihre Gültigkeit und die Ansprüche des Kunden beschränken sich hinsichtlich etwaiger Gerätedefekte auf die vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer. Das Recht der Nutzung bereits übermittelter Daten durch Trusto Gusto bleibt von einem solchen Widerruf unberührt.
IV. Garantieleistung
1. Trusto Gusto gewährt dem Kunden eines Trusto Gusto-Produktes unter den Bedingungen dieser Garantieerklärung
a. für Neugeräte und neues Zubehör eine Garantie von 12 (zwölf) Monaten.
b. für Gebrauchtgeräte aus Trusto Gusto-Vorführ-, Trainings-, oder ähnlichen Beständen eine Garantie von 6 (sechs) Monaten (es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart) gerechnet ab dem Rechnungsdatum des Gerätes.
2. Treten innerhalb dieser Garantiefrist Defekte auf, die nicht nach Ziffer V. von der Garantie ausgenommen sind, behebt Trusto Gusto diese nach eigener Wahl unentgeltlich durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder Austausch des Produktes. Ausgetauschte Teile oder Produkte gehen in das Eigentum von Trusto Gusto über.
3. Diese Garantie ist in all jenen Ländern gültig und kann für Geräte mit Standort in solchen Ländern geltend gemacht werden, in denen autorisierte Partner von Trusto Gusto-Garantieleistungen entsprechend den vorliegenden Garantiebedingungen erbringen.
4. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit.
5. Andere als die vorgenannten Garantieleistungen werden nicht gewährt.
V. Garantiebestimmungen
1. Ein Defekt muss Trusto Gusto innerhalb von 14 Tagen, nachdem er dem Kunden bekannt wurde oder erkennbar war, schriftlich angezeigt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Anzeige beim Trusto Gusto-Servicepartner des Kunden.
2. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn zusammen mit dem Gerät die Kopie der Originalrechnung bzw. der Kassenbeleg, vorgelegt wird.
3. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder Wartung des Gerätes. Ebenfalls nicht vom Garantieanspruch erfasst sind die Abnutzung des Gerätes durch den Gebrauch durch den Kunden sowie Defekte an Verbrauchs- und Verschleißteilen, die auf normale Nutzung oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Verbrauchs- und Verschleißteile sind insbesondere Leuchtmittel und Dichtungen sowie alle beschichteten Außenkastenteile. Ausgenommen sind auch Glasschäden sowie Defekte, die aufgrund von falscher Nutzung der Geräte entstehen.
4. Von der Garantie ausgenommen sind des Weiteren Schäden an einem Produkt, die verursacht worden sind durch
a) unsachgemäße Benutzung oder Fehlgebrauch des Produktes für einen anderen als seinen normalen Zweck oder Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen von Trusto Gusto; insbesondere mangelnde Reinigung und Pflege
b) die mangelhafte Installation oder den Gebrauch des Gerätes in einer Weise, die den geltenden technischen oder sicherheitstechnischen Anforderungen in dem Land, in dem das Gerät gebraucht wird, nicht entspricht
c) unfachmännische oder nicht vorschriftsmäßige Reparaturversuche oder durch Arbeiten von nicht autorisierten Dritten
d) Dritteinwirkung oder höhere Gewalt (wie Feuer- oder Wasserschäden)
5. Die Garantieberechtigung erlischt, wenn andere als die Original-Trusto Gusto-Ersatz- oder Verschleißteile eingesetzt wurden oder das Gerät durch eine nicht autorisierte Werkstatt, einen nicht autorisierten Reparaturdienst oder durch den Kunden selbst repariert bzw. geöffnet wurde, unabhängig davon, ob die Reparatur fachmännisch und vorschriftsmäßig durchgeführt wurde und unabhängig davon, ob der Defekt darauf zurückzuführen ist.
6. Die Garantie entfällt, wenn die Trusto Gusto-Installationscheckliste sowie das Installationshandbuch nicht befolgt oder empfohlene Wartungs- und Inspektionszyklen nicht eingehalten werden. Das gleiche gilt für Defekte, die aus dem Umfeld der Benutzung herrühren, wie zum Beispiel aus der Verwendung von verschmutztem, aggressivem Wasser, von Gas mangelhafter Qualität oder von Strom nicht geeigneter Stärke oder Spannung. Jegliche Schäden durch Überspannung sind von der Garantie ausgeschlossen.
7. Sofern Trusto Gusto bei Überprüfung des Gerätes feststellt, dass der vorliegende Defekt nicht zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt, sind die Kosten der Überprüfung durch Trusto Gusto vom Kunden zu tragen.
8. Transportkosten und -risiken werden von Trusto Gusto nicht übernommen.
VI. Nichtübertragbarkeit
Die Garantie wird ausschließlich für den ursprünglichen Kunden des Händlers geleistet, der die Produkte bei Trusto Gusto bezogen hat, und ist nicht übertragbar.
VII. Haftungseinschränkungen
Trusto Gusto verpflichtet sich gemäß den vorstehenden Bedingungen nur zur Instandsetzung oder zum Austausch von Produkten.
Die Haftung von Trusto Gusto ist ausgeschlossen, soweit das nicht ausdrücklich in dieser Ziffer abweichend geregelt ist.
Trusto Gusto haftet unbeschränkt in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Beschaffungsgarantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
In Fällen nur einfacher Fahrlässigkeit haftet Trusto Gusto nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur bis zur Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens (Einkaufpreis des betroffenen Produktes). Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung das Erreichen des mit dem Abschluss des Vertrages verfolgten Zwecks erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt entsprechend für eine etwaige persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Abgesehen von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
VIII. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus dieser Garantieerklärung mit Kunden, die Kaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, sowie Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten ist Arnsberg. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
IX. Schlussbestimmungen
1. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
2. Sollte ein Teil dieser Garantieerklärung unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Garantieerklärung im Übrigen nicht berührt.